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Notfallkrankentransportwagen 1

Foto: E.Hülser / DRK

Bezeichnung: Notfallkrankentransportwagen 1
Kurz: KTW-B 1
Gruppe: Sanitätsdienst
Fahrzeughersteller: Mercedes Benz
Anschaffungsjahr: 2011
Sitzplätze: 4
Liegend: 2

Funktion: Der KTW-B ist ein Fahrzeug, welches uns vom Bund für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt wird. Dieses Auto dient dem Transport, der Erstversorgung und der Überwachung von Patienten, es wird auch Notfallkrankenwagen genannt.

Zur medizinischen Ausstattung gehören zum Beispiel eine Trage, Tragestuhl, Schaufeltrage, Vakuummatratze, Schienungsmaterial, Halskrausen, Sauerstoffanlage im Fahrzeug und tragbare Sauerstoffinhalationseinheit, Beatmungsbeutel, Absauggerät, Blutdruckmanschette, Infusionen und Zubehör sowie Wärmebox für Infusionen, Defibrillator, tragbare Notfallausrüstung (u.a. mit Beatmungsbeutel, Absaugung etc.), Magenspülset, Verbandmittel, tragbares und stationäres Funkgerät.

Bei uns wird der KTW-B bei Sanitätsdiensten als feste Unfallhilfsstelle eingesetzt, dies bedeutet, dass auch im Falle eines Einsatzes dieses Auto an Ort und Stelle bleibt und wir den Regelrettungsdienst dazu rufen, der den Patienten übernimmt und ins Krankenhaus bringt. Außerdem gehört das Fahrzeug zum „Kreis Wesel PTZ 01 NRW“ (PTZ=Patiententransportzug). In einer Großschadenslage ist es sogar möglich, zwei Patienten gleichzeitig liegend zu transportieren, hierbei fällt allerdings ein Sitzplatz weg.

Wofür steht eigentlich das „B“ in KTW-B?

Nach der DIN EN 1789 gibt es drei Gruppen von Rettungsfahrzeuge, wobei die erste wiederum nochmal in zwei Gruppen unterteilt ist:

Typ A1: Krankenwagen, geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten

Typ A2: Krankenwagen, geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (auf Krankentrage(n) oder -sessel(n))

Typ B: Notfallkrankenwagen

Typ C: Rettungswagen